Die E-CHECK Prüfplakette

Informationen zum E-CHECK


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Unsere E-CHECK - Prüfplaketten erhalten Sie in den Größen 22 mm, 38 mm und 58 mm. Außerdem werden regelmäßig neue E-CHECK - Poster und Werbemittel kreiert.
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LIV Bayern zum BGH-Urteil vom 15.10.2008

E-CHECK bleibt unerlässlich


Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter. E-CHECK im Gewerbe bleibt unverändert Pflicht

Zur Irritationen in Fachkreisen hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Oktober 2008 zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen geführt. Danach ist der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig auf Sicherheit und einwandfreie Funktion zu überprüfen. Zugleich hat der Vermieter bei gegebenen Anlässen eine Überprüfung vorzunehmen, z.B. wenn es im Gebäude bereits zu Kabelbränden oder anderen sicherheitsrelevanten Defekten gekommen ist. Der Mieter ist seinerseits verpflichtet, den Vermieter auf Unregelmäßigkeiten beim Betrieb der elektrischen Anlge hinzuweisen. Nur dann kann der Vermieter seine Wartungs- und Reparaturpflicht erfüllen.

Der LIV Bayern empfiehlt: Mitgliedsbetriebe sollen sich in ihrer Werbung künftig nicht mehr auf ältere Entscheide zur Überprüfungspflicht elektrischer Anlagen beziehen. Gleichwohl sollten die Betriebe Hauseigentümern und Vermietern dringend empfehlen, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig und besonders nach einem Mieterwechsel durch den E-CHECK überprüfen zu lassen. Nur so können sie im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war.

E-CHECK unverändert auf Betriebskosten umzulegen
Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjekts zählen. Daran hat das aktuelle Urteil nichts geändert. Von der BGH-Entscheidung unberührt bleibt ebenso die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich.
Az: VIII ZR 321/07

 
Erläuterung zur Kalkulationshilfe
Beispielposition 03.04.12
Die dargestellte UP-Abzweigdose hat eine kalkulierte Bauzeit von 16,2 Minuten. Der Stundenverrechnungssatz, wird am Markt zwischen € 32,54 und € 37,15 angeboten ....
"Ohne sie läuft nichts!"
Im deutschen Handwerk gibt es nichts Vergleichbares in der Kombination 'Buch' und 'komplette EDV-Datei': Die Kalkulationshilfe für die Elektrohandwerke, ....
Kalkulationshilfe für die elektro- und informationstechnischen Handwerke
Modul zur Berechnung von Personalkosten
Modul 'PERKO' 2010/11